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Hier finden Sie unsere aktuellen Vertragsbedingungen:

   

* Mit dem Mietvertrag schliessen Sie einen Beherbergungsvertrag verbindlich ab. Die Korrektur von offensichtlichen Irrtümern z.B. Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.      Sonderwünsche, Buchungen unter einer Bedingung und mündliche Nebenabreden sind nur dann gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

* Neu beträgt die Anzahlug 60% vom Gesamtpreis, Stand Juni 2022. Der Restbetrag ist 28 Tage vor Mietantritt zu überweisen. Allfällige zusätzliche Nebenkosten werden vor Ort abgerechnet. Die Beträge der  Anzahlung und Restzahlung ergeben sich aus Ihrem Mietvertrag. Die Bezahlung erfolgt über Banküberweisung oder Internetbanküberweisung mit SWIFT- oder IBAN-Code, was Ihnen die  hohen Kosten der Auslandsüberweisung erspart. Alle Bankspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers.

* Der Vermieter/Besitzer übernimmt keine Verantwortung und keine Haftung bei Unfällen auf dem Zugang zum Chalet/zur Wohnung (dies gilt auch bei winterlichen Verhältnissen).

* Haustiere sind nur nach Absprache mit dem Vermieter erlaubt und werden mit CHF 10.- pro Tag auf der Endreinigung berechnet.

* Alle Wohnungen sind Nichtraucherwohnungen! Es ist untersagt, in der Wohnung zu rauchen.

       

* Rücktritt: Kann der Mieter die vereinbarten Ferien nicht antreten, so hat er dies dem Vermieter möglichst frühzeitig zu melden. Er bleibt aber für den Mietzins haftbar, sofern nicht eine anderweitige Vermietung während der vorgesehenen Mietdauer möglich ist. Wird die vereinbarte Mietzeit nicht voll eingehalten, so ist gleichwohl der ganze Mietzins für die vereinbarte Zeit zu entrichten. Bei späterem Rücktritt und bei Nichtantritt der Reise wird der gesamte Mietpreis berechnet. Terminänderungen gelten als Rücktritt und Neuanmeldung.

* Treten wir vor Reisebeginn vom Vertrag zurück (infolge höherer Gewalt wie Krieg. Streik oder Beschädigung des Mietobjekts durch Unfälle, Feuer und Wasserschäden sowie ähnlich zwingende Gründe), so werden alle eingezahlten Beträge unverzüglich zurückerstattet, weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen. Kündigen wir den Mietvertrag nach Reisebeginn, so wird Ihnen nur der bis dahin aufgelaufene Mietzins mit Nebenkosten verrechnet, den Rest erhalten Sie zurück.

Ab Mai 2020 bis auf Weiteres - CORONA/COVID-19: Sollte die Pandemie eine Reise verunmöglichen auf Grund von Reiseverboten, Einschränkungen im Seilbahnbetrieb oder von Beschränkungen der maximal erlaubten Personenzahl ist eine kostenfreie Stornierung der Buchung möglich. Reine Reisewarnungen gelten nicht als Reiseverbot.

Ab Oktober 2020 bis auf Weiters - Corona/Covid-19: Reiseverbote oder Einstellungen der Seilbahnbetriebe aufgrund der Pandemie ermöglichen in Absprache mit dem Vermieter eine Nachholung der Ferien im Sommer/Herbst 2020. Die Reise kann nicht aufgrund der Pandemie storniert werden. Reine Reisewarnungen (inkl. Quarantäneverordnungen) gelten nicht als Reiseverbot.

 

Stand November 2020: Absage der gemieteten Wohnung mit Verträgen bis Nov. 2020 werden wiefolgt gehandhabt:

-die Wohnung wird auf Wunsch wieder frei gemeldet

-bei Neu-Vermietung entstehen für den "alten Mieter"nur eine Bearbeitungsgebühr von 5 % des Mietpreises

-bei Nicht-Vermietung haftet der Mieter für die gesamte Mietsumme (ohne Wäsche und Reinigung)

-nach Verfügbarkeit können die Ferien in der Wintersaison 2021/Sommersaison 2021 bis November 2021 nachgeholt werden

-es erfolgt kein Übertrag der geleisteten Zahlungen in die Saison 2021/2022 und keine Rückzahlung

Verträge ab 1. Dezember 2020:

Mit Reiseverboten und Reisewarnungen (inkl. Quarantäneverordnungen) ist zu rechnen - diese gelten daher nicht mehr als Stornierungsgrund.

Wintersaison (01.November - 30.April)

  • 0 - 60 Tage vor Anreise: 5 % des Totalpreises (Bearbeitungsgebühr)

  • 59 - 30 Tage vor Anreise: 50 % des Totalpreises

  • 29 - 15 Tage vor Anreise: 80 % des Totalpreises

  • 14 - 0 Tage vor Anreise: 100 % des Totalpreises

Sommersaison (01.Mai - 31.Oktober)

  • 0 - 60 Tage vor Anreise: 5 % des Totalpreises (Bearbeitungsgebühr)

  • 59 - 30 Tage vor Anreise: 50 % des Totalpreises

  • 29 - 15 Tage vor Anreise: 80 % des Totalpreises

  • 14 - 0 Tage vor Anreise: 100 % des Totalpreises

 

* Versicherung: Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

    z.B. ERV Versicherung 

* Haftung: Für Leistungsstörungen, deren Ursache ausserhalb unseres Einflussbereiches liegen, insbesondere bei Krieg, Streik, Naturkatastrophen usw., sowie für Leistungsstörungen im Bereich Verkehr, Ver- und Entsorgung (z.B. Wasser, Energie, Zufahrtswege) kann keine Haftung übernommen werden, insbesondere wenn diese Störung durch höhere Gewalt oder die örtlichen klimatischen Verhältnisse bedingt sind.

Allgemeines: Im Übrigen gelten die Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechts. Gerichtsstand ist Brig.

Den Vertrag erkennen beide Teile im Doppel durch Unterschrift an.

Ankunft: Sofern nicht anders vermerkt ab 14 Uhr. Reklamationen betreffend der Wohnung (Sauberkeit, Mängel etc.) werden nur bis 18 Uhr am Anreisetag berücksichtigt. Dem Mieter steht das Recht zu, das Mietobjekt, einschliesslich Inventar und Gebrauchsgegenstände zu benutzen.

Der Mieter ist für alles, was zum Mietobjekt gehört, verantwortlich. Der Mieter ist verpflichtet, alle Mängel und Schäden, die während der Mietzeit entstehen, unverzüglich zu melden.

Beim Auszug muss das Objekt vom Mieter mit allem Zubehör im gleichen Zustand übergeben werden, wie es bei der Ankunft vorgefunden wurde, d.h. alle Einrichtungsgegenstände am selben Platz, Kühlschrank und Schränke geleert, Geschirr und Töpfe von Essensresten befreit und gereinigt usw.

Der Mieter haftet für die von ihm und seiner Begleitung angerichteten Schäden, wobei der Beweis des Nichtverschuldens dem Mieter obliegt.

 

Das Mietobjekt darf nicht mit mehr Personen belegt werden als im Mietvertrag angegeben ist. Die angegebene maximale Personenzahl schliesst auch (Klein-)Kinder ein, wenn nicht anders mit uns vereinbart wurde. Bei Überbelegung hat der Vermieter das Recht, überzählige Personen zurückzuweisen bzw. nachzuverrechnen.

 

Abreisetage: Die Mietobjekte sind spätestens um 9.00 Uhr zu verlassen und dem Vermieter in ordentlichem Zustand zu hinterlassen.

Schlüssel bitte in der Türe stecken lassen. Wir bitten Sie, die Betten abzuziehen, sämtlichen Abfall an die Kehrrichtsammelstelle mitzunehmen, alles Geschirr zu waschen und in den Schränken zu versorgen. Wohnungen, die in einem inakzeptablen Zustand verlassen werden, erhalten einen angemessenen Preisaufschlag auf den vereinbarten Endreinigungspreis.

 

Wir übernehmen keinerlei Gewähr hinsichtlich der inhaltlichen Richtigkeit, Genauigkeit, Aktualität, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Haftungsansprüche gegenüber uns wegen Schäden materieller oder immaterieller Art, welche aus dem Zugriff oder der Nutzung bzw. Nichtnutzung der veröffentlichten Informationen, durch Missbrauch der Verbindung oder durch technische Störungen entstanden sind, werden ausgeschlossen. Alle Angebote sind unverbindlich. Wir behalten es uns ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

 

Diese Bedingungen sind Bestandteil des Mietvertrages:

 Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag für möblierte Ferienwohnung / möbliertes Ferienhaus zum privaten Gebrauch über die Nutzung des WLAN 

 

*Die Nutzung erfolgt durch Eingabe eines Codes. Dieser wird nur Mietern ausgehändigt, die die nachfolgend ausgeführte Nutzungsvereinbarung akzeptieren.

*Der Mieter übernimmt die Verantwortung, dass sämtliche Mitbewohner resp. Gäste des Ferienobjektes sich an diese Nutzungsvereinbarung halten und hält den Vermieter im Unterlassungsfalle von sämtlichen Forderungen frei.

*Der Mieter bestätigt, dass er die in dieser Erklärung enthaltene Haftungsfreizeichnung des Vermieters auch namens der Mitbewohner und Gäste akzeptiert und unterzeichnet. Mieter, Mitbewohner und Gäste werde nachfolgend «Benutzer» genannt.

* Die Nutzung ist entgeltlich und auf die Dauer der Anwesenheit in der Ferienwohnung/Ferienhaus beschränkt. Dabei kann seitens des Vermieters keinerlei Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit des Internet-Zugangs übernommen werden. Der Code darf Dritten nicht weitergegeben werden. Der Code verfällt nach Ablauf einer bestimmten Zeit. Ein neuer Code kann angefordert werden. Informationen dazu erhalten Sie beim Vermieter.

* Durch die Ausgabe des Codes übernimmt der Vermieter keinerlei Verpflichtungen. Die Verwendung erfolgt nach Massgabe der technischen Möglichkeiten. Insbesondere hat der Benutzer keinen Anspruch, das WLAN auf irgendeine bestimmte Weise oder eine bestimmte Dauer zu nutzen. Die Nutzung darf ausschliesslich im Rahmen des Üblichen bei einem Ferienaufenthalt erfolgen. Bei gewerblicher und/oder übermässiger Nutzung darf der Vermieter den WLAN-Zugang sperren.

* Hiermit wird jegliche Haftung für Gewährleistung und Schadenersatz usw. ausgeschlossen. Der Vermieter garantiert keinen unbeschränkten Zugang zum WLAN resp. Internet und haftet daher nicht für die Folgen von Unterbrüchen und Ausfällen sowie Datenverlust usw. Insbesondere wird keinerlei Haftung für die Inhalte aufgerufener Websites oder heruntergeladener Dateien übernommen. Ferner wird auch keinerlei Haftung für allfällige Schadprogramme (wie Viren usw.) durch Verwendung des WLAN übernommen. Der Benutzer nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass das WLAN ausschliesslich den Zugang zum Internet ermöglicht, aber keinerlei Virenschutz oder Firewall beinhaltet. Dafür ist der Benutzer selbst verantwortlich. Die Übertragung der Daten erfolgt unverschlüsselt. Für einen entsprechenden Schutz hat der Benutzer selber zu sorgen.

* Ausdrücklich untersagt ist es dem Benutzer, das WLAN zum Upload von Daten, Dateien, Videos usw. oder zur sonstigen wie immer gearteten Verbreitung rechts-, sittenwidriger, rassistischer oder urheberrechtlich geschützter Inhalte, zum Aufruf zu Straftaten oder Manipulation von Soft- und Hardware sowie Geräten und Einrichtungen jeglicher Art zu verwenden. Das Versenden von SPAM usw. ist untersagt. Diese Bestimmung gilt analog für das Aufrufen von Webseiten und/oder Download von Daten, Dateien, Videos usw.

* Jede missbräuchliche Verwendung des WLAN, insbesondere eine Verwendung, die für Dritte oder den Vermieter nachteilige Rechtsfolgen nach sich ziehen kann und jedwelche Eingriffe in die WLAN-Einrichtung (Software wie Hardware), ist untersagt.

* Der Mieter haftet für Schäden, die durch den Gebrauch des WLAN verursacht werden. Sollte der Vermieter durch die Verwendung des WLAN durch den Benutzer aus irgendeinem Grund Ansprüchen Dritter ausgesetzt sein, so ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich schad- und klaglos zu halten.

* Bei Verstoss gegen die Nutzungsbedingungen oder bei Verdacht eines Verstosses kann die Verwendung des WLAN jederzeit ohne Angabe von Gründen gesperrt werden. Eine Haftung für Datenverlust ist ausdrücklich ausgeschlossen. 

* Der Vermieter ist berechtigt bei begründetem Verdacht einer Straftat, die zuständigen Behörden über den Mieter und/oder der Benutzer (einschliesslich deren Adressen) zu informieren. Im Weiteren ist der Vermieter auf Anfrage der Behörden berechtigt, diesen die Personalien samt Adresse des Mieters und/oder der Benutzer mitzuteilen.

* Diese WLAN-Nutzungsvereinbarung ist Teil des Mietvertrages und untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht. Als ausschliesslicher Gerichtsstand wird der Ort des Mietobjektes vereinbart. 

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